Tarif & Garantie
Tarif
Wir arbeiten nach der Richtlinien der SSO und unsere zahnärztliche Leistungen werden nach den SSO-Tarifpositionen verrechnet.
Taxpunktwert
SUVA | 1.00 |
Kinder (bis 18. Lebensjahr) | 1.00 |
Privat | 1.25 |
Garantie
Für die folgenden Arbeiten leisten wir eine Garantie, die die zahnärztliche Leistungen inklusive Zahntechnik- und Materialkosten umfasst.
Inlay, Onlay | 5 Jahre |
Krone, Brücke | 5 Jahre |
Implantataufbau | 5 Jahre |
Implantat | 10 Jahre |
Nach 10 Jahren der Implantation werden die Materialkosten der Implantatschraube übernommen, wofür eine lebenslange Garantie gilt.
Garantiebedingungen
Voraussetzung für die Erfüllung der Garantie ist die regelmässige, halbjährige zahnärztliche Kontrolluntersuchung.
Die Garantie wird eingeschränkt oder erlischt:
- bei unbefriedigender Mundhygiene
- bei Unfällen und Parafunktionen (z. B. Knirschen)
- wenn sich Zahnfleisch oder Knochengewebe auf natürliche Art und Weise zurückzieht bzw. abbaut
- bei Krankheiten, die einen negativen Effekt auf den zahnmedizinischen Zustand des Patienten ausüben können (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose)